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Welche Kinder werden im Schuljahr 2021/22 schulpflichtig?


Alle Kinder, die zwischen dem 01.10.2014 und dem 30.09.2015 geboren sind, werden im Schuljahr 2021/22 schulpflichtig.
Die Eltern dieser Kinder werden ab dem 21. September 2020 vom Schulträger, der Stadt Dortmund, angeschrieben und zur schriftlichen Anmeldung ihres Kindes bis zum 31.10.2020 an einer Grundschule aufgefordert.

Wie läuft die Schulanmeldung für das Schuljahr 2021/22 ab?


    Ab 21.09.2020 erhalten die Eltern schulpflichtig werdender Kinder von der Stadt Dortmund ein Anschreiben, das über die Anmeldeverfahren informiert.
    Dieses Schreiben enthält zudem einen zweiseitigen Anmeldebogen, den die Eltern bitte ausfüllen, ggf. notwendige Unterlagen beifügen und bis spätestens 31.10.2020 mit der Unterschrift aller Erziehungsberechtigten an die gewünschte Grundschule senden. Ein persönliches Anmeldegespräch kann in diesem Jahr leider nicht stattfinden.
    In der Stadt Dortmund kann die Grundschule frei gewählt werden. Ein Aufnahmeanspruch besteht aber nur für die nächstgelegene Schule im Rahmen der vorhandenen Aufnahmekapazitäten.
   Nach Abschluss des Anmeldeverfahrens erhalten die Eltern eine schriftliche Aufnahmebestätigung durch die Schule, erst dann ist das Kind an der jeweiligen Schule aufgenommen. (vorauss. Dez. 2020 / Jan. 2021).


Wie kann ich mein/unser Kind für die Offene Ganztagsbetreuung (OGS) oder die Zusatzbetreuung anmelden?


    Bis zum 15. Februar 2021 (Ausschlussfrist) stellen die Eltern einen Antrag auf Aufnahme in die OGS/ Zusatzbetreuung zum Schuljahr 2021/22.                                                                                                                                    Das Antragsformular, die Formulare für den Nachweis der Berufstätigkeit sowie weitere Informationen finden Sie im Downloadbereich unserer Homepage.
    Der Aufnahmeantrag kann bereits zeitnah nach der Anmeldung, auch vor dem Erhalt der Aufnahmebestätigung, gestellt werden.
    Wenn beide Betreuungsformen ankreuzt werden, markieren Sie bitte die von Ihnen bevorzugte Betreuungsform.
    Die Vergabe der Betreuungsplätze erfolgt in der Regel bis Ende März unter Berücksichtigung der Vergabekriterien (siehe Informationsblätt im Downloadbereich).
    Die Reihenfolge des Eingangs der Anträge wird bei der Platzvergabe nicht berücksichtigt


 

Kann ein Kind vorzeitig eingeschult werden (Kann-Kinder) ?


    Kinder, die nach dem Stichtag 30.09.2021 sechs Jahre alt werden, können auf schriftlichen Antrag der Eltern angemeldet werden.
    Da die Eltern dieser Kinder kein Schreiben von der Stadt Dortmund erhalten, müssen sie von sich aus telefonisch Kontakt zu der gewünschten Grundschule aufnehmen.
    Die Schulleitung wird die Erziehungsberechtigten hinsichtlich der Aufnahmeentscheidung beraten.

Unser Kind benötigt besonderen oder sonderpädagogischen Unterstützungsbedarf.


    Sollte Ihr Kind bereits im Kindergarten durch eine Integrationskraft begleitet werden, informieren Sie uns bitte darüber (sehr gern bereits über den Anmeldebogen oder telefonisch). Wir nehmen dann noch einmal gesondert Kontakt           zu Ihnen auf.
    Sollten Sie ärztliche Gutachten vorlegen können, wären wir über die entsprechenden Informationen dankbar.
    Sollten Sie schon jetzt wissen, dass Sie Ihr Kind lieber an einer Förderschule anmelden möchten, muss die Grundschule vorab ein Verfahren zur Überprüfung des sonderpädagogischen Unterstützungsbedarfs durchführen.                     Nehmen Sie bitte diesbezüglich telefonisch Kontakt zu uns auf.


Wann kann ein Kind für ein Jahr vom Schulbesuch zurückgestellt werden?


Die Rückstellung vom Schulbesuch ist nur unter besonderen Umständen möglich. Eltern, die eine Rückstellung vom Schulbesuch für ihr Kind erwägen, nehmen bitte Kontakt zur Schulleitung auf.

Kann unser Kind Herkunftssprachlichen Unterricht erhalten?


Der Herkunftssprachliche Unterricht (kurz: HSU) ist ein Angebot des Landes NRW für Schülerinnen und Schüler der Klassen 1 bis 10, die mit zwei oder mehr Sprachen aufwachsen.
Der Unterricht wird nach Vorgaben des Landes erteilt und steht unter seiner Schulaufsicht.
Er ist gedacht für alle Schülerinnen und Schüler die Grundkenntnisse in der jeweiligen Herkunftssprache mitbringen, unabhängig von ihrer Staatsangehörigkeit.
Der HSU findet zusätzlich zum Schulunterricht statt, vorwiegend am Nachmittag und meistens an einer anderen Schule, nicht an der Schule, die Ihr Kind besucht.
Weitere Informationen finden Sie im Flyer zum HSU in Dortmund

und unter:
https://www.dortmund.de/de/leben_in_dortmund/bildungwissenschaft/schule/herkunftssprachlicher_unterricht/index.html
Bei Interesse nimmt das Sekretariat gerne Ihre Anmeldung zum Herkunftssprachlichen Unterricht entgegen. Beachten Sie bitte die Abgabefrist 15. Januar 2021

Auskunft bei Fragen erteilt die Schulleitung.
 

Wann findet die schulärztliche Einschulungsuntersuchung statt?


Üblicherweise wird jedes schulpflichtige Kind vor der Einschulung zur schulärztlichen Einschulungsuntersuchung eingeladen. Die Untersuchung findet in der Regel statt, wenn das Kind das 6. Lebensjahr vollendet hat. Wegen der außergewöhnlichen Belastungen des Gesundheitsamtes der Stadt Dortmund auf Grund der  Auswirkungen der Corona-Pandemie, ist unklar, ob die Einschulungsuntersuchungen umfänglich durchgeführt werden können,
 

Findet in diesem Jahr ein Schnuppertag für die Schulanfänger statt?


Ob ein Schnuppertag angeboten wird hängt entscheidend vom weiteren Verlauf der Corona-Pandemie ab. Sollte die Durchführung des Schnuppertages möglich sein, werden wir dies rechtzeitig auf der Homepage mitteilen.
 

Wie werden die Erziehungberechtigten über  den Einschulungstag und die ersten Schulwochen informiert?


Alle Informationen zum Einschulungstag, zür Klassenbildung, zu den benötigten Schulmaterialien sowie zum Ablauf der ersten Schulwochen erhalten die Erziehungsberechtigten üblicherweise beim Informationsabend für die Erziehungsberechtigten der Schulanfänger. Die Informationsveranstaltung findet üblicherweise ca. 6 Wochen vor den Sommerferien statt. Sollte der Informationsabend in diesem Schuljahr wegen der Pandemie nicht durchgeführt werden können, werden wir die Eltern schriftlich informieren.

Wie erhalten Erziehungsberechtigte Antworten auf weitere Fragen zur Einschulung


Für Auskünfte hinsichtlich der Einschulung ist die Schulleitung zuständig. Wir beraten Sie gerne. Bitte nehmen Sie gerne auch telefonisch Kontakt zu uns auf.